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Thronfolge in Spanien

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Spanien ist eine parlamentarische Erbmonarchie. An der Spitze des Staates steht damit entweder ein König oder eine Königin. Die Thronfolge wird in Spanien durch die Verfassung von 1978 festgelegt. Bestimmt wird die spanische Thronfolge im Artikel 57 der Verfassung.

Artikel 57 Absatz 1 über die spanische Thronfolge:

Die Krone Spaniens ist erblich unter den Nachfolgern Seiner Majestät Don Juan Carlos I. von Burbon, legitimem Erben der historischen Dynastie. Die Thronfolge folgt der Regel der Erstgeburt und Ersetzung, die ältere der jüngeren Linie, den näheren dem fernen Grade, im gleichen Grade den Mann der Frau und bei gleichem Geschlecht die ältere Person der jüngeren vorziehend.

Männliche Erbfolge in Spanien bevorzugt

Die spanische Verfassung bevorzugt, auf ausdrücklichen Wunsch von König Juan Carlos I. damals, die männliche Erbfolge. Sollten Kronprinz Felipe und Prinzessin Letizia von Spanien nach ihren beiden Töchtern, der Infantin Leonor und der Infantin Sofia, noch einen Sohn bekommen, würde dieser seine beiden Schwestern in der Rangfolge bei der Thronfolge nach hinten schieben. Es gibt in Spanien allerdings einen gesellschaftlichen Konsens diese Ungleichbehandlung von Frauen und Männern in der spanischen Verfassung zu ändern, eine Reform wie es sie schon unter anderem in Schweden und Norwegen bei der Thronfolge gegeben hat. Die spanische Verfassung zu ändern ist aber nicht einfach. Senat und Parlament müssen zustimmen, dann muss eine Volksbefragung durchgeführt werden und Neuwahlen sind ebenfalls nötig für eine Verfassungsänderung.

Eheschließung des spanischen Thronfolgers

Nach Absatz 4 des Artikels 57 erlischt in Spanien der Thronfolgeanspruch, wenn der Betreffende gegen ausdrückliches Verbot des Königs und der Cortes Generales die Ehe eingeht; der Verlust wirkt auch gegen die Nachfahren. Anders als beispielsweise in den Niederlanden bedarf es also nicht der ausdrücklichen Zustimmung des Parlamentes zu einer Eheschließung, um die Thronfolge zu erhalten, sondern eines Verbotes, um diese auszuschließen.

Die Thronfolge ist nach herrschender Verfassungsauslegung nicht auf Nachfahren Juan Carlos I. beschränkt. Bei Aussterben der regierenden Linie des Hauses Bourbon könnte also durchaus auch eine ältere Seitenlinie einen Thronanspruch erwerben. Gerade insoweit ist auch Absatz 4 des Art. 57 bedeutsam, da damit gegebenenfalls ein verwandtschaftlich weit entfernter Nachfolger trotz Eheschließung, die die Genehmigung der Cortes vermutlich nie erfahren hätte, den Thron besteigen könnte, wenn die Cortes diese Eventualität nicht sehend ein Verbotsgesetz unterlassen haben.

Die Frage, ob Seitenlinien, die von Familienmitgliedern, welche ihren Thronfolgeanspruch in der Vergangenheit verloren hatten, abgeleitet sind, thronfolgeberechtigt sind, ist bislang nicht entschieden.

Abdankung und Verzicht auf die spanische Krone

Abdankungen und Verzichte bedürfen der Sanktionierung durch Organgesetz. Durch ein solches sind auch Zweifel rechtlicher oder tatsächlicher Art über die Thronfolge zu beseitigen (Artikel 57 Absatz 5 der spanischen Verfassung).

Beim Aussterben des Herrscherhauses treffen die Cortes eine Nachfolgeregelung.

Thronfolgeliste Spanien

Auf den Plätzen eins bis drei der spanischen Thronfolgeliste liegen Kronprinz Felipe, der als ältester Sohn des spanischen Königs Juan Carlos auch den Titel Prinz von Asturien trägt, und seine beiden Töchter Infantin Leonor (Platz zwei in der Thronfolgeliste) und Infantin Sofia (Platz drei). Danach käme als erstes die älteste Schwester, Infantin Elena von Spanien (sie ist auch älter als Prinz Felipe, und deren Kinder zum Zuge.

Hieraus ergibt sich die nachfolgende Thronfolgeliste, die nicht abschließend ist. Aufgenommen wurden hier nur die Kinder und Enkelkinder von König Juan Carlos und Königin Sofia von Spanien.

Spanische Thronfolgeliste (Stand Sommer 2009)

  1. Prinz Felipe von Spanien (mutmaßlich später König Philipp VI., spanisch Felipe IV.), Fürst von Asturien, (geboren 30. Januar 1968), ältester Sohn und drittes Kind von König Juan Carlos I. und Königin Sofia, verheiratet mit Letizia Ortiz Rocasolano, Prinzessin Letizia von Spanien.
  2. Infantin Leonor von Spanien, (geboren 31. Oktober 2005), älteste Tochter des Fürsten von Asturien und Letizia Ortiz Rocasolano, siebtes Enkelkind des Königs.
  3. Infantin Sofia von Spanien, (geboren 29. April 2007), zweite Tochter des Fürsten von Asturien und Letizia Ortiz Rocasolano, achtes Enkelkind des Königs.
  4. Infantin Elena von Spanien, Herzogin von Lugo, (geboren 20. Dezember 1963), ältestes Kind König Juan Carlos I., ältere Schwester der Nummer eins in der spanischen Thronfolge.
  5. Felipe Juan Froilán de Todos los Santos de Marichalar y de Borbón, (geboren 17. Juli 1998), ältestes Kind der Herzogin von Lugo, ältestes Enkelkind des Königs.
  6. Victoria Federica de Marichalar y de Borbón, (geboren 9. September 2000), jüngeres Kind der Herzogin von Lugo, drittes Enkelkind des Königs.
  7. Infantin Cristina von Spanien, Herzogin von Palma de Mallorca (geboren 13. Juni 1965), zweites Kind König Juan Carlos I., ebenfalls eine ältere Schwester der Nummer eins in dieser Liste.
  8. Juan Valentín de Todos los Santos Urdangarin y de Borbón, (geboren 29. September 1999), ältestes Kind der Herzogin von Palma de Mallorca, zweites Enkelkind des Königs.
  9. Pablo Nicolás Sebastian Urdangarin y de Borbón, (geboren 6. Dezember 2000), zweites Kind der Herzogin von Palma de Mallorca, viertes Enkelkind des Königs.
  10. Miguel de Todos los Santos Urdangarin y de Borbón, (geboren 30. April 2002), drittes Kind der Herzogin von Palma de Mallorca, fünftes Enkelkind des Königs.
  11. Irene Urdangarin y de Borbón, (geboren 5. Juni 2005), viertes und bislang jüngstes Kind der Herzogin von Palma de Mallorca, sechstes Enkelkind des Königs.
Siehe auch:
Spanische Königsfamilie

Aussterben spanisches Königshaus

Würden alle direkten Nachfahren von König Juan Carlos I. von Spanien aussterben, also alle seine Kinder und deren Kinder, würde der Thronanspruch in Spanien auf die älteste Schwester des Königs, María del Pilar von Spanien, Herzogin von Badjaoz (Geburtstag 30. Juli 1936) übergeben. Diese hat vier Söhne und eine Tochter. Allerdings hatte María del Pilar vor ihrer Hochzeit mit Luis Gómez-Acebo y de Estrada, Graf von Torre auf ihren Thronanspruch verzichtet. Die Infantin Pilar verzichtete auf ihren Thronanspruch, als sie eine Ehe mit einem Mann einging, der nicht mit den Vorschriften der Pragmatischen Sanktion über Ehepartner von Mitgliedern der Königlichen Familie Karls III. im Einklang stand. Ihr Verzicht erfolgte allerdings vor Annahme der neuen spanischen Verfassung und wurde nie vom spanischen Parlament gebilligt.



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