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Punkteführerschein in Spanien

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2004 gibt es in Spanien einen Regierungswechsel. Die Sozialisten übernehmen die Regierungsverantwortung, neuer Ministerpräsident wird Jose Luis Rodriguez Zapatero. Zu dem erklärten Ziel der Regierung gehört die Senkung der Zahl der Verkehrstoten auf spanischen Straßen.

Am 1. Juli 2006 trat dann in Spanien ein neues Punktesystem im Straßenverkehr in Kraft. Der so genannte Punkteführerschein zeigt erstaunlich schnell Wirkung, die Zahl der Verkehrstoten geht in Spanien tatsächlich rasant zurück.

Punkteführerschein spanisches System

Mit dem neuen Punkteführerschein erhält jeder Führerschein-Besitzer in Spanien ein bestimmtes Kontingent an Punkten. Zwölf Punkte sind es normalerweise, nur acht Punkte erhalten Führerscheinneulinge. Anders als in Deutschland werden Verkehrsverstöße mit Punktabzügen geahndet. Eine Kartei wie in Flensburg, bei der das Sammeln von Punkten negativ ist, gibt es in Spanien demnach nicht.

Hat ein Fahrer seine Punkte aufgebraucht, dann muss er erneut die theoretische Fahrprüfung ablegen und gilt nach ihrem bestehen wieder als Anfänger und bekommt auch nur acht Punkte auf seinem Konto gutgeschrieben. Allerdings kann diese Prüfung erst nach sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar erst nach zwölf Monaten abgelegt werden. Wenn alle Punkte aufgebraucht sind, darf man demnach mindestens sechs Monate bzw. ein Jahr kein Auto fahren.

Wer drei Jahre Auto fährt ohne aufzufallen, erhält einen Punkt gut geschrieben. Mehr als 15 Punkte können allerdings nicht erreicht werden.
Besonders rigoros wird beim Fahren unter Alkoholeinfluss Punkte abgezogen (sechs Punkte) oder bei besonders rücksichtlosen Fahren. Ein Punkt kann nicht abgezogen werden, mindestens zwei Punkte Abzug werden unter anderem bei mangelnder Beleuchtung fällig.

Der Punkteführerschein gilt für alle Autofahrer mit spanischem Führerschein, also auch für Berufskraftfahrer. Für diese gelten aber auch spezielle Vorschriften, beispielsweise werden bereits sechs Punkte fällig, wenn der Alkoholtest 0,30 mg/l anzeigt, bei anderen Autofahrern erst bei 0,50 mg/l.

Punktabzüge im Überblick

6 Punkte Fahren unter Alkoholeinfluss, wenn der Alkoholpegel über 0,50 mg/l (Luftalkohol, entspricht mehr als 1 Promille) liegt. Für Berufskraftfahrer gilt die Grenze von 0,30 mg/l.
Fahren unter Drogeneinfluss.
Geisterfahrten.
Sich einer Alkoholkontrolle (bzw. Drogentest) entziehen.
Übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent.
Eklatante Verstöße bei den Ruhezeiten (nur Berufskraftfahrer).
4 Punkte Fahren unter Alkoholeinfluss, wenn der Alkohlpegel zwischen 0,25 und 0,5 mg/l Atemalkohol (entspricht 0,5 bis 1 Promille) liegt.
Mit einem Fahrzeug auf einer Straße unterwegs sein, auf der dieses Fahrzeug nicht fahren darf. Also beispielsweise mit einem Fahrrad auf der Autobahn fahren.
Wenn die zulässige Personenzahl im Auto um mehr als 50 Prozent überschritten wird.
Fahrzeug fahren oder den dafür vorgeschriebenen Führerschein zu haben.
Gegenstände aus dem Fenster werfen, die Unfälle oder Feuer verursachen können, beispielsweise Zigaretten.
Gefährliches Fahren, beispielsweise das Unterschreiten des Mindestabstandes.
Übertreten der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 40 Km/h auf Autobahnen.
Überfahren eines Stoppschildes, einer roten Ampel oder für das nehmen der Vorfahrt.
Gefährliches Überholen.
Rückwärtsfahren auf der Autobahn bzw. Schnellstraße.
Missachtung von Verkehrspolizisten bzw. ihren Anweisungen.
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
3 Punkte Seitenwechsel bzw. Änderung der Fahrtrichtung wo es nicht erlaubt ist.
Nutzung von Handys oder andere Ablenkungen beim Fahren.
Nicht Beachten des Sicherheitsabstandes.
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes.
Überhöhte Geschwindigkeit, zwischen 31 und 40 km/h.
2 Punkte Verkehrsbehinderndes Parken. Dazu zählt auch Parken auf Bushaltestellen.
Halten in Kurven oder auf Straßenkuppen.
Nutzung von Radarwarngeräten.
Mangelnde Beleuchtung.
Unter Zwölfjährige auf dem Motorrad mitnehmen.
Fahren ohne Helm.
Übertreten der Höchstgeschwindigkeit um 21 bis 30 Stundenkilometer.

Die Punkte werden auch kumuliert. Wer mit dem Handy telefoniert und nicht angeschnallt ist, bekommt sechs Punkte abgezogen. Drei Punkte für jedes vergehen. Wer zu schnell fährt und unter Alkoholeinfluss steht ist auf einem Schlag zwölf Punkte los.

Strafrechtsverschärfung in Spanien

Und der Punkteführerschein war nur der erste Schritt. Ende 2007 wurde in Spanien eine Strafrechtsverschärfung beschlossen, die dann auch im Mai 2008 in Kraft trat. Besonders rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr wird seit dem mit drakonischen Strafen geahndet, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen, vor allem Haftstrafen.

Erfolg der neuen Regelungen

Im Jahre 2008 starben 559 Menschen weniger bei Verkehrsunfällen wie noch 2007. Dabei war bereits 2007 ein neuer Rekord aufgestellt worden, erstmals seit Jahrzehnten sank die Zahl der Verkehrstoten auf unter 3000.
Permiso por Puntos, spanische Infos zum Punkteführerschein
Dirección General de Tráfico (spanisch)
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