Ley de Nietos
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Ley de Nietos, deutsch Gesetz der Enkelkinder, wurde 2007 verabschiedet und trat Ende 2008 in Kraft. Das Gesetz der Enkelkinder wurde im Rahmen des so genannten Gesetzes der Historischen Erinnerung (Ley de Memoria Histórica) verabschiedet, mit dem Spanien die Zeit der Franco-Diktatur (1936 bis 1975) aufarbeiten möchte und das auch der Rehabilitierung der Opfer dienen soll.
Das Ley de Nietos sieht vor, dass die Nachfahren von ins Ausland geflohenen Spanierinnen und Spanier zwei Jahre (das Gesetz sieht auch eine optionale Verlängerung um ein Jahr vor) Zeit haben, zusätzlich zu ihrer jetzigen Staatsbürgerschaft die spanische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Der Zeitrahmen für die Flucht wurde auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juli 1936, Beginn des
spanischen Bürgerkriegs und dem 31. Dezember 1955 festgelegt. Die Diktatur dauerte in Spanien zwar noch bis 1975, mit der zeitlichen Einschränkung soll die politisch Verfolgten von denen abgrenzen, die Spanien später insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen verließen.
So wurde mit einem wirtschaftlichen
Stabilisierungsplan 1959 auch ein Gesetz zur Reisefreiheit in Spanien verabschiedet, dass eine halbe Million Spanierinnen und Spanier nutzten, um als Gastarbeiter ins Ausland zu gehen.
Bislang konnten nur Kinder von Spaniern, die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, auch wenn sie nicht in Spanien geboren wurden. Waren die Großeltern in der Zeit bis 1955 aus Spanien geflohen, hatten deren Kinder die spanische Staatsbürgerschaft nicht beantragt, konnten die Enkel bislang keinen Antrag auf diese stellen. Waren die Eltern zwischenzeitlich verstorben, gab es für die Enkel keine Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft zu erlangen, selbst wenn die Großeltern noch leben sollten, denn das Überspringen einer Generation war vor dem Ley de Nietos nicht möglich.
Es wird geschätzt, dass es etwa 500.000 bis 1 Million Kinder und Enkelkinder von Exil-Spaniern gibt, der Großteil lebt in Lateinamerika. So soll es in Argentinien 300.000 Personen geben, die von dem Gesetz gebrauch machen könnten und auf Kuba 100.000 Menschen. Und auch im Nachbarland Frankreich leben zahlreiche Nachfahren der Exilanten. Aber auch nach Russland hat es Emigranten verschlagen.
Dabei bietet das Gesetz der Enkelkinder gerade den Nachfahren von Exil-Spaniern auf Kuba nicht nur die Möglichkeit, als spanische Staatsbürger zurück nach Spanien auszuwandern, sondern es sollte ihnen auch die Möglichkeit erleichtern, zumindest ein Besuchervisum für die USA zu erhalten. Allerdings gehen die Nachfahren der etwa 700.000 Spanier, die zwischen 1901 und 1931 nach Kuba ausgewandert sind, leer aus. Sie können vom Ley de Nietos keinen Gebrauch machen und die spanische Staatsbürgerschaft so nicht beantragen.
Auch sind die Nachkommen der Emigranten bei den nächsten in Wahlen in Spanien stimmberechtigt.
Das Gesetz der Enkelkinder tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Rezession auch Spanien erreicht hat. Im Jahr 2008 gab es wegen dem wirtschaftlichen Abschwung bereits eine Reihe von Programmen, mit denen Lateinamerikanern die Rückkehr in ihre Länder erleichtert werden sollte, beispielsweise in dem sie sich ihr Arbeitslosengeld auszahlen lassen können. Trotz dem soll nun versucht werden, mit dem Ley de Nietos ein Teil des Unrechtes und Leids der Franco-Diktatur wieder gut zu machen, ungeachtet der momentanen wirtschaftlichen Lage in Spanien.
Spanische Staatsbürgerschaft für die Internationalen Brigaden
Außerdem trat ein Gesetz in Kraft, dass den Teilnehmern an den
Internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg die Annahme der spanischen Staatsbürgerschaft anbietet. Im Gedenken an ihre Verdienste in dieser Zeit. Ein königliches Dekret von 1996 hatte bereits einmal diesen Schritt unternommen, nur sah das Gesetz vor zwölf Jahren noch vor, dass die Kämpfer der Internationalen Brigaden ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben mussten. Nach dem neuen Gesetz können diese die spanische Staatsbürgerschaft zusätzlich zu ihrer bisherigen erlangen.
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