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Die spanische SL: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wer in Spanien lebt und arbeitet kommt als Selbständiger kaum um eine Spanische SL (Sociedad Limitada) herum. Die Spanische SL entspricht in ihrer Rechtsform in etwa einer deutschen GmbH, ist also auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital einer spanischen SL beträgt dabei aber nur einen Bruchteil der deutschen GmbH. Bei der Gründung werden 3006 Euro fällig, von diesem Stammkapital kann man aber die Gründungskosten für die spanische SL bezahlen. Die Kosten für die Gründung einer spanischen SL beträgt ungefähr 1600 Euro. Die spanische SL ist die häufigste Gesellschaftsform in Spanien.

Vorteile einer spanischen SL im Überblick:

  • Das Stammkapital der spanischen SL beträgt nur 3006 Euro (deutsche GmbH 25.000 Euro, davon Mindesteinzahlung 12.500 Euro). Sacheinlagen sind auch in Spanien möglich.
  • Nach den EU-Bestimmungen kann jede Spanische SL auch nach Deutschland verlegt werden. Dort agiert die spanische SL dann als Zweigniederlassung oder als unselbständige Zweigstelle.
  • Die spanische SL wird anders als die englische Limited akzeptiert.
  • Es ist nicht nötig selbst als Geschäftsführer der spanischen SL zu agieren. Dies kann auch über einen Treuhänder geschehen. Somit kann man in Spanien einen Neuanfang auch bei Insolvenz betreiben.

Spanische SL mit nur einem Gesellschafter

Juristisch ist es in Spanien möglich eine spanische SL mit nur einen Gesellschafter zu gründen. An dieser Eingesellschafterlösung sind aber zahlreiche Sonderbedingungen geknüpft, daher ist es empfehlenswert, immer mindestens zu zweit eine spanische SL zu gründen, auch wenn der zweite Gesellschafter nur eine symbolische Beteiligung erhält.

Spanische SL: Gründung

Der erste Schritt um eine spanische SL zu gründen ist, sich einen geeigneten Firmennamen zu überlegen. Dazu muss man dem Zentralen Spanischen Handelsregister in Madrid drei mögliche Firmennamen vorlegen. Wenn Madrid einem der Firmennamen zustimmt, muss man mit dieser Bestätigung, dass gegen die vorgesehene Firmenbezeichnung der neuen spanischen SL keine Einwände bestehen beim Notar die spanische SL Gründen. Davor muss allerdings in voller Höhe das gesamte Gesellschaftskapital der spanischen SL auf ein Konto eingezahlt werden. Dies ist durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen. Steuern fallen in Spanien für die Gründung einer SL natürlich auch an, sie betragen 1 Prozent des Gesellschaftskapitals. Die beschränkte Haftung der spanischen SL beginnt aber nicht bereits beim Notar, sondern erst, wenn diese im spanischen Handelsregister (Registro Mercantil) eingetragen ist.

Spanische SL: Umwandlung in eine S.A.

Es ist möglich mit einer spanischen SL zu starten und diese später in eine Prestige trächtigere spanische S.A. (Aktiengesellschaft) umzuwandeln.

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