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Spanische Verfassung - Spaniens Weg von der Diktatur zur Demokratie Teil 2
Durch die neue Verfassung ist der Katholizismus nicht mehr Staatsreligion; die Religionsfreiheit wird festgeschrieben, Staat und Kirche wurden getrennt. Die religiösen Anschauungen der spanischen Gesellschaft müssen aber von der öffentlichen Gewalt berücksichtigt werden, laut Verfassung sind auch entsprechende kooperative Beziehung zur Katholischen Kirche (namentlich bezeichnet) und den sonstigen Konfessionen vorgeschrieben.
Gewerkschaften werden erlaubt, sie erhalten die Tarifautonomie und das Streikrecht. Sie dürfen Vertreter in die öffentlichen Institutionen entsenden und nehmen an der staatlichen Wirtschaftsplanung teil (umgesetzt mit der Gründung des Wirtschafts- und Sozialrats 1991).
Inzwischen wurde (1977) auch die Kommunistische Partei Spaniens PCE wieder zugelassen, nachdem sie die parlamentarische Erbmonarchie in Spanien anerkannt hatte.
Kastilisch ist offizielle Staatssprache, den anderen Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften werden aber Achtung und Schutz zuerkannt und zum spanischen Kulturgut erklärt. Die Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften können ebenfalls Amtssprachen sein. So ist es in Katalonien mit der katalanischen Sprache und im Baskenland mit dem Baskischen. Den Autonomen Gemeinschaften werden eigene Flaggen und Embleme zuerkannt.
Der König wird als Schiedsrichter und Lenker über das regelmäßige Funktionieren der Institutionen benannt und ihm wird der Titel König von Spanien zuerkannt. Außerdem wird seine Person als unverletzlich erklärt. Auch die Erbfolge ist in der Verfassung geregelt und die Rolle des Kronprinzen definiert, der per Verfassung den Titel Prinz von Asturien führt. Eine weibliche Thronfolge wird nicht ausgeschlossen, männliche Thronfolger aber bevorzugt. Weiterhin ist geregelt, dass Thronfolger gegen das ausdrückliche Verbot des Königs und der Cortes Generales zwar eine Ehe schließen können, sie und ihre Nachkommen dann aber von der Thronfolge ausgeschlossen werden.
Inzwischen soll die Thronfolge-Regelung aber angepaßt werden. War die Bevorzugung von männlichen Kindern noch von Juan Carlos bei der Abfassung der spanischen Verfassung ausdrücklich gewünscht worden, soll nun die Thronfolgeregelung zugunsten des ersten Kindes von Thronfolger Felipe und seiner Ehefrau Prinzessin Letizia geändert werden. 2005 hatte das Prinzenpaar Zuwachs erhalten, als die Infantin Leonor geboren wurde. Inzwischen ist Prinzessin Letizia erneut schwanger. Das Kind wird für Frühjahr 2007 erwartet.
Im dritten Teilt de spanischen Verfassung werden die Rechte und Pflichten der Cortes Generales definiert. Sie vertritt das spanische Volk und besteht aus dem Kongress der Abgeordneten und dem Senat, sie ist die gesetzgebende Gewalt des Staates, bewilligt den Staatshaushalt und kontrolliert die Regierung. Aktiven Berufssoldaten sowie Mitglieder der Sicherheitskräfte und der Polizei können nicht gewählt werden.
Spanische Verfassung Teil 1
Spanische Verfassung - Spaniens Weg zur Demokratie
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