Spanische Verfassung - Spaniens Weg von der Diktatur zur Demokratie Teil 2
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Durch die neue Verfassung ist der Katholizismus nicht mehr Staatsreligion; die Religionsfreiheit wird festgeschrieben, Staat und Kirche wurden getrennt. Die religiösen Anschauungen der spanischen Gesellschaft müssen aber von der öffentlichen Gewalt berücksichtigt werden, laut Verfassung sind auch entsprechende kooperative Beziehung zur Katholischen Kirche (namentlich bezeichnet) und den sonstigen Konfessionen vorgeschrieben.
Gewerkschaften sind erlaubt, sie erhalten die Tarifautonomie und das Streikrecht. Sie dürfen Vertreter in die öffentlichen Institutionen entsenden und nehmen an der staatlichen Wirtschaftsplanung teil (umgesetzt mit der Gründung des Wirtschafts- und Sozialrats 1991).
Inzwischen wurde (1977) auch die Kommunistische Partei Spaniens PCE wieder zugelassen, nachdem diese die
parlamentarische Erbmonarchie in Spanien und den König als Staatsoberhaupt anerkannt hatte.
Weitere Punkte der spanischen Verfassung
Einführung der Meinungs- und Pressefreiheit. Recht auf kostenlose Bildung bis zum 17. Lebensjahr. Recht auf staatliche Gesundheitsfürsorge.
Kastilisch ist offizielle Staatssprache, den anderen Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften werden aber Achtung und Schutz zuerkannt und zum spanischen Kulturgut erklärt. Die Sprachen in den Autonomen Gemeinschaften können ebenfalls Amtssprachen sein. So ist es in
Katalonien mit der
katalanischen Sprache und im
Baskenland mit dem
Baskischen. Den
Autonomen Gemeinschaften werden eigene Flaggen und Embleme zuerkannt.
Spanischer König als Schiedsrichter und Lenker
Der König wird als Schiedsrichter und Lenker über das regelmäßige Funktionieren der Institutionen benannt und ihm wird der Titel
König von Spanien zuerkannt. Außerdem wird seine Person als unverletzlich erklärt. Auch die
Erbfolge ist in der Verfassung geregelt und die Rolle des Kronprinzen definiert, der per Verfassung den Titel
Prinz von Asturien führt. Eine weibliche Thronfolge wird nicht ausgeschlossen, männliche Thronfolger aber bevorzugt. Weiterhin ist geregelt, dass Thronfolger gegen das ausdrückliche Verbot des Königs und der Cortes Generales zwar eine Ehe schließen können, sie und ihre Nachkommen dann aber von der Thronfolge ausgeschlossen werden.
Spanische Thronfolge
Inzwischen soll die Thronfolge-Regelung aber angepaßt werden. War die Bevorzugung von männlichen Kindern noch von Juan Carlos bei der Abfassung der spanischen Verfassung ausdrücklich gewünscht worden, soll nun die Thronfolgeregelung zugunsten des ersten Kindes von Thronfolger Felipe und seiner Ehefrau Prinzessin Letizia geändert werden. 2005 hatte das Prinzenpaar Zuwachs erhalten, als die Infantin Leonor geboren wurde. Inzwischen ist
Prinzessin Letizia erneut schwanger. Das Kind wurde am 29. April 2007 geboren. Da das zweite Kind des Thronfolgepaars ebenfalls ein Mädchen war, Infantin Sofia, wird das Problem als nicht mehr so dringlich angesehen und bislang noch nicht neu angegangen.
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Rechte und Pflichten Cortes Generales
Im dritten Teilt de spanischen Verfassung werden die Rechte und Pflichten der
Cortes Generales definiert. Sie vertritt das spanische Volk und besteht aus dem Kongress der Abgeordneten und dem Senat, sie ist die gesetzgebende Gewalt des Staates, bewilligt den Staatshaushalt und kontrolliert die Regierung. Aktiven Berufssoldaten sowie Mitglieder der Sicherheitskräfte und der Polizei können nicht gewählt werden.
Spanische Verfassung Teil 1
Verfassung des Königreichs Spanien (spanisch) | Verfassung Königreich Spanien (deutsche Übersetzung)
Siehe auch: Spanische Verfassung - Spaniens Weg zur Demokratie
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