Auch Deutsche, die in Spanien leben, können von der Restschuldbefreiung durch Verbraucherinsolvenz Gebrauch machen. Die Durchführung der Insolvenz in Deutschland ist unabhängig vom Wohnort. Das Verfahren kann allerdings nur in Deutschland beantragt werden. Zunächst muss man beim zuständigen Insolvenzgericht einige Formulare ausfüllen. Das Insolvenzgericht bestellt dann einen Treuhänder als Verwalter. Dieser ist beauftragt die Angaben zu prüfen und das Verfahren, dass ab der Zustimmung sechs Jahre lang läuft, in dieser Zeit zu begleiten.
Sobald der Verbraucherinsolvenz zugestimmt wurde, beginnt die Wohlverhaltensphase von sechs Jahren. Was man in dieser Zeit von seinem Einkommen für sich behalten darf, ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Familienstand, Zahl der Kinder etc. Genauere Informationen erhalten Sie im Internet.
Wenn möglich sollten Sie das Insolvenzverfahren noch in Deutschland ins Rollen bringen und nach Bewilligung ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen. Denken Sie aber dran, Sie sind verpflichtet jeden Umzug auch Ihrem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Aber die Möglichkeit per Verbraucherinsolvenz die Schulden los zu werden, ist sicherlich besser, als zu versuchen sich in Spanien vor seinen Schulden in Deutschland zu verstecken.
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